Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen nach der ASchG Novelle 2013
Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen wird seit Jänner 2013 mit der Novelle des ASchG zum Ausdruck gebracht.

Unser Unternehmen bietet mit seinen Experten und z.B. dem Instrument der „ABS Gruppe“ vor allem Klein- und Mittelbetrieben die Möglichkeit der Evaluierung an, ohne schriftliche Befragungen und komplizierte Auswertungen durchführen zu müssen.

Der Vorteil der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen mit dem Instrument der „ABS Gruppe“ für kleinere Betriebe bzw. für Teilbereiche eines Unternehmens liegt darin, dass ausgehend von einem Gruppeninterview ein Maßnahmenkatalog erstellt wird und davon bereits sehr schnell erste Maßnahmen bzgl. Umsetzung erfolgen können.

Bei der Evaluierung von psychischen Belastungen geht es um konkrete Einflussfaktoren wie:

  • Arbeitsorganisation (z.B. Pausengestaltung Schichtarbeit etc.)
  • Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten ( z.B. hohe Verantwortung)
  • Organisationsklima (z.B. Kommunikation im Unternehmen, gesundes Führen)
  • Arbeitsumgebung (z.B. Lärm, Pausenraum)

Neben der gesetzlichen Verpflichtung liegt der Nutzen für das Unternehmen klar auf der Hand:

  • Organisationsoptimierung der Arbeit
  • Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
  • weniger Krankenstände
  • Verbesserung des Arbeits/Betriebsklimas
  • Wirtschaftlicher Erfolg